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Altersvorsorge in Deutschland – ein Mehr-Klassensystem
und ein Zwei-Klassenrecht
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Das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) bleibt dabei:
Bei der Altersvorsorge gelten
elementare Grundrechte für Arbeitnehmer und Rentner nicht, sie werden durch die
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ersetzt. Im Gegensatz dazu die
Altersvorsorge für Selbständige, Beamte und Richter,
Im Rentenrecht gibt es keine
Rechtssicherheit wie vergleichsweise im Vertragsrecht: regelmäßige rückwirkende
Rechtsänderungen verletzen den Grundsatz von Treu und Glauben. Durch den
umfangreichen Missbrauch von Beiträgen wird die Finanzverfassung verletzt, da
auf dem Umweg über die gesetzliche Sozialversicherung praktisch eine vom
Grundgesetz nicht vorgesehene Sondersteuer für Arbeitnehmer und Rentner erhoben
wird.
Der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt
(Vertragsrecht, Zweckbindung von Beiträgen, Grundgesetz), da die Mitglieder
anderer Altersvorsorgesysteme vergleichbare rechtswidrige Eingriffe in ihr
System nicht hinnehmen müssen. Dadurch hat sich in der Bundesrepublik
Deutschland ein Zwei-Klassensystem bei der Altersvorsorge entwickelt, das in
Europa einmalig ist.
Unserer
Meinung nach ist die Rechtsprechung des BVerfG arrogant, ignorant und
rechtsstaatlich äußerst fragwürdig.
Sie
ist arrogant
Das
BVerfG hat seit 1981 keine Verfassungsbeschwerde zum Rentenanspruch oder zur
Rentenhöhe zur Entscheidung angenommen. Umgekehrt hat das BVerfG im vergangenen
Jahrzehnt mindestens fünf Beschwerden von Beamten und Richtern zum
Pensionsrecht angenommen und dahingehend entschieden, dass der Gesetzgeber
Eingriffe ins Pensionsrecht korrigieren oder zurücknehmen musste.
Sie
ist ignorant
Das
BVerfG hat im Frühjahr 2010 zwei Beschwerden zum Rentenrecht ohne sachliche
Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, ja nicht einmal für nötig
erachtet, sich mit den dort vorgetragenen Argumenten auseinander zu setzen,
obwohl diese weit über das hinaus gingen, was das BVerfG bisher in
einschlägigen Entscheidungen gewürdigt und bewertet hat.
Sie
ist rechtsstaatlich bedenklich
In
der Bundestagsdrucksache 16/65 vom 10.11.2005 hat die Bundesregierung
bestätigt, dass die nicht durch Bundeszahlungen gedeckten versicherungsfremden
Leistungen in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung 65 Milliarden
Euro pro Jahr ausmachen. Das ist ein Schattenhaushalt, der im wesentlichen allein zu Lasten von Arbeitnehmern und Rentnern
geht. Politiker, Beamte und Richter sind von der Mitfinanzierung dieser
öffentlichen Aufgaben frei gestellt. Das heißt, indirekt begünstigen sich die
Richter durch ihre Rechtsprechung zum Rentenrecht selbst.