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Forum-Renten


Verantwortlich: Otto W. Teufel,  E-Mail: ottow.teufel@t-online.de

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*      Altersvorsorge in Deutschland – ein Mehr-Klassensystem und ein Zwei-Klassenrecht http://www.forum-renten.de/images/spacer.gif

 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bleibt dabei:

Bei der Altersvorsorge gelten elementare Grundrechte für Arbeitnehmer und Rentner nicht, sie werden durch die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ersetzt. Im Gegensatz dazu die Altersvorsorge für Selbständige, Beamte und Richter,

Im Rentenrecht gibt es keine Rechtssicherheit wie vergleichsweise im Vertragsrecht: regelmäßige rückwirkende Rechtsänderungen verletzen den Grundsatz von Treu und Glauben. Durch den umfangreichen Missbrauch von Beiträgen wird die Finanzverfassung verletzt, da auf dem Umweg über die gesetzliche Sozialversicherung praktisch eine vom Grundgesetz nicht vorgesehene Sondersteuer für Arbeitnehmer und Rentner erhoben wird.


Der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt (Vertragsrecht, Zweckbindung von Beiträgen, Grundgesetz), da die Mitglieder anderer Altersvorsorgesysteme vergleichbare rechtswidrige Eingriffe in ihr System nicht hinnehmen müssen. Dadurch hat sich in der Bundesrepublik Deutschland ein Zwei-Klassensystem bei der Altersvorsorge entwickelt, das in Europa einmalig ist.

Unserer Meinung nach ist die Rechtsprechung des BVerfG arrogant, ignorant und rechtsstaatlich äußerst fragwürdig.

 

Sie ist arrogant

Das BVerfG hat seit 1981 keine Verfassungsbeschwerde zum Rentenanspruch oder zur Rentenhöhe zur Entscheidung angenommen. Umgekehrt hat das BVerfG im vergangenen Jahrzehnt mindestens fünf Beschwerden von Beamten und Richtern zum Pensionsrecht angenommen und dahingehend entschieden, dass der Gesetzgeber Eingriffe ins Pensionsrecht korrigieren oder zurücknehmen musste.

 

Sie ist ignorant

Das BVerfG hat im Frühjahr 2010 zwei Beschwerden zum Rentenrecht ohne sachliche Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, ja nicht einmal für nötig erachtet, sich mit den dort vorgetragenen Argumenten auseinander zu setzen, obwohl diese weit über das hinaus gingen, was das BVerfG bisher in einschlägigen Entscheidungen gewürdigt und bewertet hat.

 

Sie ist rechtsstaatlich bedenklich

In der Bundestagsdrucksache 16/65 vom 10.11.2005 hat die Bundesregierung bestätigt, dass die nicht durch Bundeszahlungen gedeckten versicherungsfremden Leistungen in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung 65 Milliarden Euro pro Jahr ausmachen. Das ist ein Schattenhaushalt, der im wesentlichen allein zu Lasten von Arbeitnehmern und Rentnern geht. Politiker, Beamte und Richter sind von der Mitfinanzierung dieser öffentlichen Aufgaben frei gestellt. Das heißt, indirekt begünstigen sich die Richter durch ihre Rechtsprechung zum Rentenrecht selbst.

 

Was können wir dagegen tun?