Altersversorgung in Deutschland – ein Mehr-Klassensystem und ein Zwei-Klassenrecht

 

In Deutschland gibt es für die erwerbstätige Bevölkerung verschiedene Systeme der Altersversorgung. Aber nur die gesetzliche Rentenversicherung wird an­dauernd in Frage gestellt, obwohl sie mit Abstand die schlechtesten Renten zahlt. Die durchschnittlichen Renten der berufsständischen Versorgung von Selbständigen und die durchschnittlichen Pensionen sind mehr als doppelt so hoch wie die durchschnittlichen Renten.

Sowohl die berufsständische Versorgung als auch die Beamtenversorgung zahlen im Alter angemessene Leistungen, von der Politikerversorgung ganz zu schweigen. Aber wer zahlt denn die Renten der berufsständischen Versorgung oder die Pensionen? Dafür muss doch die gleiche erwerbstätige Bevölkerung aufkommen wie für die Renten.

Bei Nachfragen verweisen unsere Politiker gerne auf die Unterschiede in den Systemen, sie behaupten, die sind nicht vergleichbar. Aber warum eigentlich?

Unterschiedliche Systeme für die Altersvorsorge gibt es nur in Deutschland!

Die Unterschiede sind ein Relikt des Feudalstaats des 19. Jahrhunderts. Nach 1945 haben die Politiker durch zwei willkürliche Entscheidungen dafür gesorgt, dass diese Unterschiede nicht nur erhalten bleiben, sie haben diese Unterschiede noch vertieft. Erstens: Sie haben die unterschiedlichen Systeme auch für die neue Bundesrepublik übernommen. Das gibt es in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas. Und gleichzeitig haben die staatlichen Eliten für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen geschaffen.

Zweitens haben sie die Arbeiterrentenversicherung und die Angestelltenver­sicherung vom kapitalgedeckten auf das Umlageverfahren umgestellt. Wer weiß denn heute noch, dass die Rentenversicherung bis 1956 wie eine berufsstän­dische Versorgung aufgebaut war?

Aber das eigentliche Problem sind nicht die unterschiedlichen Systeme. Das Problem ist, dass für die gesetzliche Rentenversicherung nicht die gleichen Rechtsnormen gelten wie für die anderen Systeme. Für Arbeitnehmer und Rentner gilt ein minderwertiges Recht. Wo für die berufsständische Versorgung das Vertragsrecht gilt, gilt für Arbeitnehmer und Rentner die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Wo für die berufsständische Versorgung das Rechtsstaatsprinzip gilt, also keine rückwirkenden Änderungen, gilt für uns Arbeitnehmer und Rentner ebenfalls die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Und wo für die berufsständische Versorgung die Zweckbindung der eingezahlten Beiträge gilt, gilt für uns wiederum nur die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Und die Beamtenversorgung beruft sich zu Recht und erfolgreich auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, entsprechend Artikel 33 Grundgesetz. Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und damit die politische Beliebigkeit  ist dagegen im Rentenrecht längst zum Rechtsstaatsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner geworden.

Seit mehr als 50 Jahren machen Union und SPD die politische Beliebigkeit zum Rechtsstaatsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner.

Seit mehr als 50 Jahren plündern die Politiker unsere Rentenkassen, um Sozial­fälle zu finanzieren, die eigentlich aus Steuermitteln, also von allen Bürgern, getragen werden müssten. Und wenn einige Politiker behaupten, dass der Bund die Rentenversicherung mit 80 Mrd. Euro im Jahr subventioniert, dann sind sie schlecht informiert oder sie sagen bewusst die Unwahrheit. Der sogenannte Bundeszuschuss für unsere Rentenversicherung beträgt laut Haushaltsplan 2008 und 2009 rund 56 Mrd. Euro und reicht bei weitem nicht aus, die sogenannten versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Wer sich die Mühe macht und die entsprechenden Zahlen zusammensucht, kommt zu dem Ergebnis, dass auch im Jahr 2008 die gesetzliche Rentenversicherung mit rund 16 Mrd. Euro mehr belastet war. Insgesamt haben unsere Politiker seit 1957 rund 700 Mrd. Euro so von unseren Rentenbeiträgen für andere Zwecke abgezweigt. Es ist also genügend Geld im System, es wird von der Politik nur falsch verwendet. Hier findet eine gigantische Umverteilung von den Arbeitnehmern und Rentnern hin zu den staatlichen und gesellschaftlichen Eliten statt, denn diese Art von Sondersteuer tragen Arbeitnehmer und Rentner allein. Und nur deshalb muss das Rentenniveau seit 30 Jahren regelmäßig abgesenkt werden. Wer erinnert sich denn noch, dass bereits 1978 das erste Mal die Rentenanpassung ausgesetzt wurde und seitdem regelmäßige Eingriffe in das Rentenrecht erfolgten? Und das trifft die Arbeitnehmer genau so wie die Rentner, denn jeder Eingriff bei den Rentnern entwertet auch alle Beiträge der Versicherten.

Eingriffe ins Rentenrecht betreffen insbesondere die Ansprüche der Beitragszahler

Wenn also Jungpolitiker zum Kampf gegen die Rentner aufrufen, wollen sie gleichzeitig die Rentenansprüche der Aktiven weiter kürzen, aber das sagen sie natürlich nicht. Für sich selbst nehmen auch sie selbstverständlich andere, wesentlich bessere Regelungen in Anspruch. Es ist unverantwortlich, wenn Jungpolitiker die Jungen gegen die Alten aufhetzen, anstatt sich um gerechte Regelungen für alle zu kümmern.

Die Medien berichten nicht fair über das Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung

Und weil die Redakteure in Presse und Fernsehen ebenfalls von dem Zwei-Klassenrecht profitieren, gibt es in den Medien keine fairen Berichte zum Thema Rente. Das gilt zum Beispiel auch für die Teilnehmer an den Diskussionsrunden im Fernsehen wie wir sie regelmäßig auf allen Kanälen zu sehen bekommen. Wenn im Fernsehen Experten und andere Leute zu Wort kommen und weitere Einschnitte bei den Renten einfordern, meinen sie grundsätzlich nicht sich selbst, auch sie nehmen für sich selbstverständlich andere, wesentlich bessere Regelungen in Anspruch. Und wenn diese Experten die weitere zusätz­liche private Absicherung fordern, muss man sich fragen, welche Interessen vertreten sie. Bis jetzt hat keiner von denen gesagt, wie das funktionieren soll, dass die Privaten bei vergleichbaren Beiträgen und wesentlich höheren Kosten, wie zum Beispiel Abschlussgebühren und politische Landschaftspflege, höhere Renten zahlen können. Das kann doch nur funktionieren, weil die Politiker seit Jahrzehnten regelmäßig in die Rentenkasse greifen.

Klagen vor deutschen Gerichten führen nicht weiter

Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. unterstützt eine Reihe von Klagen zum Thema Rentenanspruch/Rentenhöhe. Da das BVerfG im Frühjahr 2010 zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hat (1 BvR 718/09 und 1 BvR 1721/09), haben wir die beiden Fälle dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Beschwerden vorgelegt. Denn die Rentenpolitik und die Rechtsprechung dazu verstoßen sowohl gegen die elementaren Grundrechte von Arbeitnehmern und Rentnern, sie verletzen auch unsere Menschenrechte.

Leider sorgen sich unsere Politiker nur in China und Russland um die Einhaltung von Menschenrechten.

Weil nicht zu erwarten ist, dass Politik und Justiz bereit sind, die Normen des Rechtsstaats und des Grundgesetzes auch für die gesetzliche Rentenversicherung gelten zu lassen, fordern wir ein einheitliches System für alle Bürger, so wie es in allen demokratischen Rechtsstaaten Europas der Fall ist.

Und weil es keine neutrale und faire Diskussion über die Rentenversicherung gibt, ist es wichtig, dass Arbeitnehmer und Rentner zu den Wahlen gehen und ein Zeichen setzen. Wählen Sie eine Partei, die sich ernsthaft für die Beseitigung des zwei-Klassenrechts in der Altersversorgung und ebenso bei der Krankenversicherung einsetzt. Eine andere politische Kraft ist das einzige Signal, das unsere Politiker verstehen.