Altersversorgung in
Deutschland – ein Mehr-Klassensystem und ein Zwei-Klassenrecht
In Deutschland gibt es für die erwerbstätige
Bevölkerung verschiedene Systeme der Altersversorgung. Aber nur die gesetzliche
Rentenversicherung wird andauernd in Frage gestellt, obwohl sie mit Abstand
die schlechtesten Renten zahlt. Die durchschnittlichen Renten der
berufsständischen Versorgung von Selbständigen und die durchschnittlichen
Pensionen sind mehr als doppelt so hoch wie die durchschnittlichen Renten.
Sowohl die berufsständische Versorgung als auch die
Beamtenversorgung zahlen im Alter angemessene Leistungen, von der
Politikerversorgung ganz zu schweigen. Aber wer zahlt denn die Renten der
berufsständischen Versorgung oder die Pensionen? Dafür muss doch die gleiche
erwerbstätige Bevölkerung aufkommen wie für die Renten.
Bei Nachfragen verweisen unsere Politiker gerne auf
die Unterschiede in den Systemen, sie behaupten, die sind nicht vergleichbar.
Aber warum eigentlich?
Unterschiedliche Systeme für die Altersvorsorge gibt
es nur in Deutschland!
Die Unterschiede sind ein Relikt des Feudalstaats
des 19. Jahrhunderts. Nach 1945 haben die Politiker durch zwei willkürliche
Entscheidungen dafür gesorgt, dass diese Unterschiede nicht nur erhalten
bleiben, sie haben diese Unterschiede noch vertieft. Erstens: Sie haben die
unterschiedlichen Systeme auch für die neue Bundesrepublik übernommen. Das gibt
es in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas. Und gleichzeitig haben die
staatlichen Eliten für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen geschaffen.
Zweitens haben sie die Arbeiterrentenversicherung
und die Angestelltenversicherung vom kapitalgedeckten auf das Umlageverfahren
umgestellt. Wer weiß denn heute noch, dass die Rentenversicherung bis 1956 wie
eine berufsständische Versorgung aufgebaut war?
Aber das eigentliche Problem sind nicht die
unterschiedlichen Systeme. Das Problem ist, dass für die gesetzliche
Rentenversicherung nicht die gleichen Rechtsnormen gelten wie für die anderen
Systeme. Für Arbeitnehmer und Rentner gilt ein minderwertiges Recht. Wo für die
berufsständische Versorgung das Vertragsrecht gilt, gilt für Arbeitnehmer und
Rentner die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Wo für die berufsständische
Versorgung das Rechtsstaatsprinzip gilt, also keine rückwirkenden Änderungen,
gilt für uns Arbeitnehmer und Rentner ebenfalls die Gestaltungsfreiheit des
Gesetzgebers. Und wo für die berufsständische Versorgung die Zweckbindung der
eingezahlten Beiträge gilt, gilt für uns wiederum nur die Gestaltungsfreiheit
des Gesetzgebers. Und die Beamtenversorgung beruft sich zu Recht und
erfolgreich auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums,
entsprechend Artikel 33 Grundgesetz. Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers
und damit die politische Beliebigkeit ist dagegen im Rentenrecht längst zum
Rechtsstaatsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner geworden.
Seit mehr als 50 Jahren machen Union und SPD die
politische Beliebigkeit zum Rechtsstaatsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner.
Seit mehr als 50 Jahren plündern die Politiker
unsere Rentenkassen, um Sozialfälle zu finanzieren, die eigentlich aus
Steuermitteln, also von allen Bürgern, getragen werden müssten. Und wenn einige
Politiker behaupten, dass der Bund die Rentenversicherung mit 80 Mrd. Euro im
Jahr subventioniert, dann sind sie schlecht informiert oder sie sagen bewusst
die Unwahrheit. Der sogenannte Bundeszuschuss für unsere Rentenversicherung
beträgt laut Haushaltsplan 2008 und 2009 rund 56 Mrd. Euro und reicht bei
weitem nicht aus, die sogenannten versicherungsfremden Leistungen zu
finanzieren. Wer sich die Mühe macht und die entsprechenden Zahlen
zusammensucht, kommt zu dem Ergebnis, dass auch im Jahr 2008 die gesetzliche
Rentenversicherung mit rund 16 Mrd. Euro mehr belastet war. Insgesamt haben
unsere Politiker seit 1957 rund 700 Mrd. Euro so von unseren Rentenbeiträgen
für andere Zwecke abgezweigt. Es ist also genügend Geld im System, es wird von
der Politik nur falsch verwendet. Hier findet eine gigantische Umverteilung von
den Arbeitnehmern und Rentnern hin zu den staatlichen und gesellschaftlichen
Eliten statt, denn diese Art von Sondersteuer tragen Arbeitnehmer und Rentner
allein. Und nur deshalb muss das Rentenniveau seit 30 Jahren regelmäßig
abgesenkt werden. Wer erinnert sich denn noch, dass bereits 1978 das erste Mal
die Rentenanpassung ausgesetzt wurde und seitdem regelmäßige Eingriffe in das
Rentenrecht erfolgten? Und das trifft die Arbeitnehmer genau
so wie die Rentner, denn jeder Eingriff bei den Rentnern entwertet auch
alle Beiträge der Versicherten.
Eingriffe ins Rentenrecht betreffen insbesondere die
Ansprüche der Beitragszahler
Wenn also Jungpolitiker zum Kampf gegen die Rentner
aufrufen, wollen sie gleichzeitig die Rentenansprüche der Aktiven weiter
kürzen, aber das sagen sie natürlich nicht. Für sich selbst nehmen auch sie
selbstverständlich andere, wesentlich bessere Regelungen in Anspruch. Es ist
unverantwortlich, wenn Jungpolitiker die Jungen gegen die Alten aufhetzen,
anstatt sich um gerechte Regelungen für alle zu kümmern.
Die Medien berichten nicht fair über das
Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung
Und weil die Redakteure in Presse und Fernsehen
ebenfalls von dem Zwei-Klassenrecht profitieren, gibt es in den Medien keine
fairen Berichte zum Thema Rente. Das gilt zum Beispiel auch für die Teilnehmer
an den Diskussionsrunden im Fernsehen wie wir sie regelmäßig auf allen Kanälen
zu sehen bekommen. Wenn im Fernsehen Experten und andere Leute zu Wort kommen
und weitere Einschnitte bei den Renten einfordern, meinen sie grundsätzlich
nicht sich selbst, auch sie nehmen für sich selbstverständlich andere,
wesentlich bessere Regelungen in Anspruch. Und wenn diese Experten die weitere
zusätzliche private Absicherung fordern, muss man sich fragen, welche
Interessen vertreten sie. Bis jetzt hat keiner von denen gesagt, wie das
funktionieren soll, dass die Privaten bei vergleichbaren Beiträgen und
wesentlich höheren Kosten, wie zum Beispiel Abschlussgebühren und politische
Landschaftspflege, höhere Renten zahlen können. Das kann doch nur
funktionieren, weil die Politiker seit Jahrzehnten regelmäßig in die
Rentenkasse greifen.
Klagen vor deutschen Gerichten führen nicht weiter
Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.
unterstützt eine Reihe von Klagen zum Thema Rentenanspruch/Rentenhöhe. Da das
BVerfG im Frühjahr 2010 zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung
angenommen hat (1 BvR 718/09 und 1 BvR 1721/09), haben wir die beiden Fälle dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Beschwerden vorgelegt. Denn die
Rentenpolitik und die Rechtsprechung dazu verstoßen sowohl gegen die
elementaren Grundrechte von Arbeitnehmern und Rentnern, sie verletzen auch
unsere Menschenrechte.
Leider sorgen sich unsere Politiker nur in China und
Russland um die Einhaltung von Menschenrechten.
Weil nicht zu erwarten ist, dass Politik und Justiz
bereit sind, die Normen des Rechtsstaats und des Grundgesetzes auch für die
gesetzliche Rentenversicherung gelten zu lassen, fordern wir ein einheitliches
System für alle Bürger, so wie es in allen demokratischen Rechtsstaaten Europas
der Fall ist.
Und weil es keine neutrale und faire Diskussion
über die Rentenversicherung gibt, ist es wichtig, dass Arbeitnehmer und Rentner
zu den Wahlen gehen und ein Zeichen setzen. Wählen Sie eine Partei, die sich
ernsthaft für die Beseitigung des zwei-Klassenrechts in der Altersversorgung
und ebenso bei der Krankenversicherung einsetzt. Eine andere politische Kraft
ist das einzige Signal, das unsere Politiker verstehen.